Kontrollen angekündigt

Kurzinformation aus dem Ordnungsamt zum Thema Hund
In letzter Zeit erhalten wir als Ordnungsbehörde verstärkt Mitteilungen über nicht angeleinte Hunde in diversen Bereichen wie Wohngebieten, Gewerbegebieten und Parkanlagen. § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Hoppegarten (OBV) regelt hierzu die Leinenpflicht in diesen Bereichen.
Zudem gehen wiederholt Meldungen über festgebundene und somit unbeaufsichtigte Hunde im Bereich Einzelhandel, Schulen oder Kitas ein. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundehV) gibt gemäß § 1 Absatz 3 HundehV vor, dass sich Hunde nicht unbeaufsichtigt außerhalb des befriedeten Besitztums aufhalten dürfen.
Ein weiteres Thema, welches uns erreicht, sind die nicht beräumten Defäkationen von Vierbeinern. Diese sind gemäß § 1 Absatz 5 Hundehalterverordnung (HundehV) unverzüglich und schadlos zu entfernen.
Wir geben an dieser Stelle den ausdrücklichen Hinweis, dass die Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenverfahrens die ernsthafte Pflichtenermahnung mittels Ahndung durch Bußgeld darstellt. Bei Feststellung der oben benannten Pflichtverletzungen kann es zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro kommen. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde die Feststellung selbst machen müssen. Die Anzeige kann grundsätzlich jeder tätigen, der sich als Zeuge im Verfahren zur Verfügung stellt.
Das Ordnungsamt wird zeitnah Kontrollen mit dem Schwerpunkt „Hunde“ zu diesem Thema durchführen. Wir weisen daher aus gegebenem Anlass auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hin.
Kommentar verfassen