Informationen des Ordnungsamtes zu den Katastrophenschutz-Leuchttürmen
Für den Krisenfall, der hoffentlich niemals eintreten wird, hat die Gemeinde Hoppegarten zwei Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet. Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung gibt wichtige Informationen zu den Anlaufstellen. Wann liegt ein sogenannter Krisenfall vor? Nach § 42 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) stellt die untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises den Eintritt und Ende des Katastrophenfalles fest. Das wäre zum Beispiel ein gemeindeübergreifender Stromausfall. Bei kleineren Krisen ist die Gemeinde für sich selbst verantwortlich. Das können lokale Großbrände, Hochwasser, Gebäudeeinstürze, Terroranschläge, schwere Stürme, Schneemassen, lokale Stromausfälle, Bombenfunde oder Industrieunglücke sein. Katastrophenschutz-Leuchttürme in 15366 Hoppegarten befinden sich im: 1. Ortsteilzentrum Hönow, Brandenburgische Straße 132 b und 2. Rathaus Hoppegarten – Gemeindesaal, Lindenallee 14. Dies sind Anlaufstellen im Falle eines Stromausfalles mit den Möglichkeiten: Notrufe an Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei absetzen, Informationen über die aktuelle Lage erhalten, Nahrung oder Trinkwasser erwärmen.
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