Hinweise der Verwaltung zur Straßenreinigung und Mahd des Straßenbegleitgrüns


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die öffentlichen Leistungen zur Straßenreinigung und die Mahd des Straßenbegleitgrüns werden zurzeit neu ausgeschrieben.
Aktuell werden keine Tourenpläne zur Verfügung gestellt. Die Beseitigung der Streumittel des Winterdienstes erfolgt abschließend.
In der Übergangsphase bis zur geplanten Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.06.19 werden die Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen gereinigt und das Straßenbegleitgrün gemäht. Nach Auftragserteilung werden die Tourenpläne erstellt und veröffentlicht, die Mahd des Straßenbegleitgrüns erfolgt dann wieder gemäß der Satzung.
Ergänzend möchten wir klarstellen, dass anteilige Kosten für die Pflege des Straßenbegleitgrüns entlang der kommunalen Straßen nicht Bestandteil der durch die Anlieger zu zahlenden Gebühr für die Straßenreinigung sind.


Hinweise für Anlieger:
In Straßen, die gemäß Anlage zur Straßenreinigungssatzung den Reinigungsklassen 1 und 2 zugeordnet sind, ist die Reinigung der Geh- und Radwege (soweit diese vorhanden sind) auf die Anlieger übertragen. In den Straßen, die der Reinigungsklasse 3 zugeordnet sind, ist die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege (soweit vorhanden) auf die Anlieger übertragen. Die Reinigung ist nach Bedarf, jedoch mindestens 1-mal vierteljährlich durchzuführen. Zur Reinigung gehören die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von Pflanzenwuchs. Dabei ist die Verwendung von Herbiziden untersagt. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum auf eigene Kosten zu entfernen. Die Ablagerung von Kehricht, Schnittgut und sonstigem Unrat in Straßenrinnen, Straßenabläufen, Gräben und Mulden ist verboten. Zur Reinigung gehört auch die Beseitigung von Abfällen aus diesen Bereichen. Alle bei der Reinigung anfallenden Stoffe sind sofort zu entfernen oder einer Verwertung zuzuführen


Gemeindeverwaltung

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