Den Wert des Erpetals bewahren

Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises MOL zum Schutzgebiet
Das Erpetal ist ein beliebtes Ausflugsziel für Erholungssuchende und bietet ein tolles Naturerlebnis. Mit seinen Fließgewässern, Feuchtwiesen und Wäldern stellt es in der vom Menschen dominierten Landschaft einen einzigartigen Schutzraum für hunderte Tier- und Pflanzenarten dar. Daher ist nahezu das gesamte Erpetal im Landkreis Märkisch-Oderland bereits seit dem Jahr 2003 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
In Zusammenarbeit mit dem NABU Hoppegarten wurde ein Naturlehrpfad errichtet, der um den südlichen, an Waldesruh angrenzenden Teil des Schutzgebietes führt. Bewegen sich Spaziergänger jedoch abseits der Wege, müssen bodenbrütende Vögel aus den Nestern flüchten und ihre Eier oder die hilflosen Jungtiere zurücklassen. Das Auskühlen der Eier oder Jungvögel bedeutet das Aus für den Nachwuchs. Sensible Blühpflanzen werden zertreten, Rehkitze verängstigt und Feldhasen aufgescheucht.
Es ist daher bereits seit Ausweisung des Schutzgebietes im Jahr 2003 verboten, die Wege zu verlassen. Ähnliche Probleme werden durch frei laufende Hunde verursacht. Hunde sind daher an der Leine zu führen. Vielen Erholungsuchenden sind die geltenden Regeln nicht bekannt. So haben sich über die Jahre immer mehr Trampelpfade und teils breite Wanderwege quer durch die Landschaft ausgetreten.
Um in einem kleinen Bereich des Naturschutzgebietes Erpetal wieder die Idylle ungestörter Natur zu ermöglichen, hat die Gemeinde Hoppegarten in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) 2022 ein neues Konzept erarbeitet. So sollen einige der bisher illegalen Pfade für die Nutzung freigegeben werden, sodass zukünftig nicht nur am Rand, sondern auch direkt im Schutzgebiet auf den vorhandenen Wegen gewandert werden darf.
Im Gegenzug soll ein Teilbereich des Naturschutzgebiets zwischen Heidemühle und Ravenstein beruhigt und vollkommen vom Besucherstrom abgekoppelt werden. Hier können sich Pflanzen und Tiere dann wieder ungestört entfalten.
Der zu beruhigende Teilbereich liegt zwischen der Erpe und dem Rechten Randgraben. Derzeit ist an wenigen Stellen ein Überqueren der Fließgewässer möglich. An einigen dieser Übergänge werden Tore errichtet, um den Eigentümer und berechtigten Landnutzer weiterhin den Zugang zu den Flächen zu ermöglichen. Drei Übergänge über den Rechten Randgraben sind im November 2022 zurückgebaut worden. Im November 2024 erfolgte die Sperrung eines Zuganges an der Ravensteiner Brücke.
Im kommenden Jahr sind die Errichtung der Tore sowie ergänzende Gehölzpflanzungen an der Heidemühler Brücke und am Übergang Parkplatz „An der Trainierbahn“ geplant. Spätestens Ende 2025 soll der Bereich zwischen der Erpe und dem Rechten Randgraben vor illegaler Betretung geschützt sein.
Die Gemeinde Hoppegarten und die UNB erwarten eine schnelle Verbesserung des ökologischen Zustands, woran sich Erholungssuchende mit Blick über die Fließgewässer erfreuen können.
Bei Fragen rund um das Naturschutzgebiet Erpetal steht Ihnen die UNB telefonisch unter 03346 8507320 oder per E-Mail an naturschutz@landkreismol.de gern zur Verfügung.
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