Bürgermeisterkolumne Juli 2024
Liebe Hoppegartnerinnen und Hoppegartner,
die Ortspflege, insbesondere die Pflege des Straßenbegleitgrüns, sorgen in der Vegetationsperiode – vor allem in den Sommermonaten – für kontroverse Ansichten (nicht selten für Ärgernisse). Bisher ist es so, dass die Gemeindeverwaltung vier Verträge mit unterschiedlichen Auftragnehmern hat. Hierbei ist die Gesamtmenge in Teilleistungsmengen = Lose aufgeteilt, wonach 4 x im Jahr gemäht wird. Optional ist sogar eine fünfte oder sechste Mahd möglich, je nach klimatischen Bedingungen.
In den letztjährigen Sommermonaten gab es immer wieder Beschwerden, dass man, wenn es schon so trocken ist, nicht auch noch mähen muss. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Meinungen der Bürger, was die Pflege des Begleitgrüns betrifft, vielfältig sind. Folgende Beispiele (keine vollzählige Benennung von Lob und Beschwerden) seien dafür exemplarisch genannt:
a) Da wir „Kommune in Erhalt der biologischen Vielfalt“ sein wollen, sollte die Verantwortungsübertragung der Begleitgrünpflege vor den Grundstücken wieder an die Bürger übertragen werden (wenig bis gar keine Mahd mehr ausführen, aufgrund der quantitativen als auch qualitativen Unregelmäßigkeiten);
b) Rekommunalisierung der Aufgabe – heißt: Der Bauhof der Gemeinde führt diese Ortspflegemaßnahmen zukünftig vollständig durch;
c) Teile des Begleitgrüns mähen – Teile der biologischen Vielfalt zuordnen.
Erschwerend kommt in dieser Saison hinzu, dass sich der vertraglich gebundene Auftragnehmer für den Ortsteil Hönow nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt. Damit verbunden sind zahlreiche Beschwerden Ihrerseits über den Pflegestatus des Ortsteils sowie in Teilen auch Lobe über die Blütenpracht. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Bauhof an unseren Straßen gemäht.
Wie aber nun weiter? Die Leistungen müssen für die kommende Saison wieder neu ausgeschrieben werden. Der Vorschlag könnte sein, in den Straßen mähen die Bürger wieder zukünftig selbst (je nach Situation). Je nach Breite des Begleitgrüns bleibt ein festgelegter Blühstreifen stehen, die Eigenmahden erfolgen mindestens 4 x jährlich. In definierten Bereichen der Haupt- und Erschließungsstraßen erfolgt die Mahd weiterhin über beauftragte Unternehmen – Verkehrssicherungspflicht hat hier Priorität. Alle anderen, nicht darunterfallenden Flächen, werden im Sinne des Erhalts der biologischen Vielfalt entwickelt. Sowohl der NABU-Hoppegarten als auch die Gemeindepolitik hat bei der konzeptionellen Arbeit ihre Unterstützung zugesagt.
Ihre Meinung ist mir/ ist uns dabei sehr wichtig – bitte schreiben Sie uns doch Ihre Ideen an: ortspflege-mahd@gemeinde-hoppegarten.de
Herzlichst aus Ihrem Rathaus
Sven Siebert
Bürgermeister
Kommentar verfassen