Wohnen in Hönow wird teuer

Mieterhöhungen treffen auch viele langjährige Mieter im Ortsteil

Unverständnis hat sich bei vielen Hönowern breit gemacht. Das Wohnungsunternehmen Semmelhaack hatte fast zwei Dritteln der 1724 Wohneinheiten teils erhebliche Mieterhöhungen geschickt.
Petra und Joachim von Wensierski waren von der Mieterhöhung völlig überrascht. Seit 2010 wohnen sie in Hönow. 620 Euro Kaltmiete mussten sie beim Einzug bezahlen, nach der Staffelmiete waren es 2012 639 Euro. Die Wohnung ist knapp 81 Quadratmeter groß. Seit dem Einzug hat sich seitens des Vermieters nichts in der Wohnung getan. Die Küchenmöbel sind geblieben und modernisiert wurde nichts. Reparaturarbeiten aufgrund des undichten Daches waren vor einigen Jahren unausweichlich. Doch stetig wurde bei den Wensierskis die Kaltmiete erhöht. 2016 auf 664 Euro und zwei Jahre später waren es 734 Euro. Da hatten sie schon mal in Gedanken einen Umzug durchgespielt, dann aber verworfen. Jetzt ab Juli zahlen sie 845 Euro Kaltmiete, warm sind es etwa 1047 Euro. Das sind gut 32 Prozent mehr in zehn Jahren bei gleichem Wohnkomfort.
Als Vergleichsmiete wurden den Wensierskis Objekte genannt, die erst kürzlich neu vermietet wurden. Da stellt sich bei ihnen die Frage: Darf man das mit langjährigen Bestandsmietern machen?
Die Angabe von Wohnungen aus dem eigenen Bestand als Vergleichsmieten sind rechtlich zulässig, erklärt Rechtsanwalt Wolfhardt Barthel vom Strausberger Rechtsanwaltbüro Barthel & Wolf. Dabei spielt jedoch die Ausstattung eine große Rolle. Die muss vergleichbar sein, ansonsten ist die Mieterhöhung anfechtbar. Dazu darf die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren nicht überschritten werden.
Der Rechtsanwalt rät dazu, sich mit den Mietern der Vergleichswohnungen in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls Unterschiede bei der Wohnungsausstattung zu finden. Diese unterschiedlichen Merkmale könnten bestenfalls zugunsten des Mieters dazu führen, dass ein Vergleich der Wohnungen nicht statthaft ist, wenn ein Gericht zur Klärung beauftragt wird. Dazu können schon unterschiedliche Fußböden, Sanitärausstattungen oder auch Kücheneinrichtungen führen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist nicht selten, bestätigt der Rechtsanwalt.
„Für alle Vermietungen gibt es Einzelverträge mit individuell vereinbarten Bedingungen“, schreibt Semmelhaack auf Nachfrage und weiter: „In den vergangenen Jahren wurden berechtigte Mieterhöhungen sehr moderat durchgeführt, in den Jahren 2020 und 2021, also mitten in der Corona-Hochphase gab es lediglich 109 bzw. 30 berechtigte Erhöhungen, gegenüber 455 Erhöhungen in 2018 und 371 Erhöhungen in 2019, schreibt das Unternehmen und weiter: „Erst ab Anfang 2022 wurde dann wieder mit der Anpassung ausgesetzter Erhöhungen begonnen. Durch die Aussetzung der fälligen Mieterhöhungen kam es zu einem ‚Rückstau‘ von 1174 offenen und berechtigten Mieterhöhungen. Hierbei ist zu erwähnen, dass in Hönow auch in der Vergangenheit regelmäßig Erhöhungen verschoben oder ganz ausgesetzt wurden, dadurch haben insbesondere ‚alte Bestandsmieter‘ teilweise unterdurchschnittlich niedrige Mieten. Diese Vorgehensweise zeigt deutlich, dass wir mit unseren Mietern im ständigen Dialog stehen, um insbesondere in Härtefällen angemessene Lösungen zu finden.“
Die Wensierskis hatten mit ihrem Rechtsanwalt Widerspruch gegen den Vergleich mit den anderen Wohnobjekten eingereicht, die ihrer Meinung nach über eine wesentlich bessere Ausstattung verfügen. Diesen Widerspruch hat Semmelhaack gerade abgelehnt. „Wir werden uns jetzt mit unserem Anwalt zusammensetzen und weitere Schritte beraten müssen“, sagt Petra von Wensierski.
Wie lange sie sich die Mieten in Hönow noch leisten können, darüber grübeln die Wensierkis derzeit immer öfter. So geht es aber auch vielen anderen Hönowern, haben sie in Gesprächen mit Nachbarn und Anwohnern erfahren.

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