Hoppegarten sucht Schiedspersonen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay


In der Gemeinde Hoppegarten sind ab Februar 2021 die beiden Schiedsstellen neu zu besetzen.
Für jede der beiden Schiedsstellen wird eine Schiedsperson und für die Schiedsstelle 2 auch eine stellvertretende Schiedsperson gesucht.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Mindestalter 25 Jahre

Besitz des Wahlrechts

Wohnsitz in der Gemeinde Hoppegarten

Eignung für das Amt auf Grund von Persönlichkeit und Fähigkeiten des Bewerbers/ der Bewerberin


Die Schiedsperson soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad aufweisen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedsperson hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.
Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle 1 der Gemeinde Hoppegarten umfasst die Ortsteile Dahlwitz-Hoppegarten und Münchehofe. Die Schiedsstelle 2 ist für den Ortsteil Hönow zuständig.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Strausberg. Zuvor erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts eine Prüfung, ob bei der Wahl der Schiedsperson die gesetzlichen Voraussetzungen beachtet worden sind.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht in der Führung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Die Schiedsstelle hat auch das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage in bestimmten Strafsachen zu führen.
Die Schiedsstelle wird auf Antrag einer der am Rechtsstreit beteiligten Personen tätig. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs beizulegen und hierdurch gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerberin nicht über die für die Tätigkeit als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson erforderlichen Fachkenntnisse verfügen sollte, so könnten diese durch Teilnahme an den für Schiedspersonen angebotenen Seminaren erworben werden.


Schriftliche Bewerbungen – unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufs und einer Begründung der Bewerbung – senden Sie bitte bis zum 4. Dezember 2020 an:
Gemeinde Hoppegarten
Fachbereich I/ Ordnung und Sicherheit
Lindenallee 14
15366 Hoppegarten

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