Baumfällungen nur noch mit Genehmigung!
Änderung der Baumschutzsatzung / Ausdehnung des Baumschutzes in allen Gemeindeteilen
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 7. November wurde ein für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich geltender Baumschutz beschlossen. Bisher war eine Vielzahl von Baumfällungen in allen Gemeindeteilen bis auf Waldesruh ohne Antragsverfahren erlaubt. Insbesondere durften auf Grundstücken, die mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut waren, Fällungen ohne Einholung einer vorherigen Genehmigung erfolgen. Dem hat die Gemeindevertretung jetzt Einhalt geboten.
Die jetzt beschlossene Satzung sieht auch auf privaten Grundstücken mit einer geringen Wohnbebauung ein vorgelagertes Antrags- und Genehmigungsverfahren vor. Mit der nun verabschiedeten Satzung wurde diese bisher nur in Waldesruh geltende Pflicht auf alle Teile der Gemeinde übertragen. Wer also künftig einen Baum fällen will, muss sich zuvor an die Verwaltung der Gemeinde Hoppegarten (Fachbereich I) wenden, um eine Fällgenehmigung einzuholen. Mit der Fällgenehmigung werden in der Regel Auflagen für Ersatzpflanzungen oder Ausgleichzahlungen verbunden.
Zu beachten ist insbesondere auch, dass jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eine Erhaltungspflicht für die auf seinem Grundstück befindlichen Bäume hat. Schädliche Einwirkungen auf Kronen-, Stamm- und Wurzelbereiche sind zu unterlassen. Die bisher häufig vorgenommene Kronenkappung zur Eindämmung des Wachstums ist nunmehr ebenfalls in allen Orts- und Gemeindeteilen untersagt.
Die neue Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-hoppegarten.de. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich I.
Christian Arndt
Vorsitzender
der Fraktion B90/GRÜNE
Kommentar verfassen