Laubaufnahme – Rücksicht auf Igel
Die Aufnahme des Laubes der Straßenbäume ist eine verpflichtende Aufgabe und in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoppegarten geregelt. Im Herbst, ab etwa Oktober, fällt das Laub, das von den Anliegern zusammengetragen und am Straßenrand in Haufenform abgelegt werden soll. Die Abholung erfolgt durch die Gemeinde Hoppegarten.
Gemäß einem politischen Beschluss aus dem Jahr 2024 gilt: Bis einschließlich der 47. Kalenderwoche dürfen Laubhaufen (max. 30 cm Höhe) am Straßenrand gebildet und von der Gemeinde abgeholt werden. Ab der 48. Kalenderwoche dürfen keine Laubhaufen mehr aufgenommen oder neu angelegt werden. Hintergrund ist der Schutz der Igel, die ab November ihre Winterquartiere in Laub und Holzhaufen beziehen und dort bis ins Frühjahr schlafen.
Bereits vorhandenen Laubhaufen bleiben daher über den Winter hinweg unangetastet liegen. Ab diesem Zeitpunkt kann herabfallendes Laub nur noch direkt gesammelt und in von der Gemeinde bereitgestellten BigBags entsorgt werden. Bitte beachten Sie: Für die Laubaufnahme gibt es keinen festgelegten Tourenplan. Die Einsammlung der Laubhaufen erfolgt nach Meldung durch Anlieger oder nach Sichtung durch den beauftragten Dienstleister. Dieser arbeitet die Gebiete systematisch, jedoch ohne festen Zeitplan, ab.
Wenn Sie BigBags benötigen oder eine Leerung wünschen, teilen Sie dies bitte der Ortspflege telefonisch oder per Mail mit: Telefon: 03342 393 223 oder ortspflege@gemeinde-hoppegarten.de
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